Welche IT-Komponenten werden von SAM COMPUTER + TECHNIK verwendet?
Wie setzen auf Qualität und Service der jeweiligen Hersteller. Es bringt Ihnen nichts, wenn die Komponenten zwar billig sind, aber nur Probleme machen und der Herstellerservice (Garantieabwicklung, technische Unterstützung) nicht funktioniert.
Bei der PC-Komponente Mainboard (Hauptplatine) wird überwiegend Intel verwendet. Intel gibt auf seine Komponenten 3 Jahre Garantie ohne Aufpreis. Der Garantie-Austauschservice erfolgt am nächsten Arbeitstag.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Serviceinformation von INTEL.
Andere Hersteller geben auf das Mainboard nur 1 Jahr Garantie und der Garantieaustausch dauert mindestens 10 Arbeitstage, d.h. der Kunde kann seinen Rechner solange nicht mehr benutzen. Es hilft auch nicht ein anders Mainboard zu verwenden, denn Windows kommt mit diesem Mainboard-Chipsatz meistens nicht zurecht und kann dadurch auch nicht gestartet werden. Dieses Problem lässt sich nur durch eine sehr zeitaufwendige Windowsreparatur bzw. Neuinstallation beheben.
Wenn es um Speichermodule geht ist Kingston für uns die Nummer 1, denn die Speichermodule von Kingston haben eine lebenslange Garantie.
Bei den Festplatten verwenden wir Seagate. Seagate ist der Festplatten-Hersteller der eine Garantie zwischen 3 und 5 Jahre gibt. Weitere Informationen erhalten Sie unter Serviceinformation von SEAGATE.
Antiviren-Software
Der Avira AntiVir Personal - FREE Antivirus hat folgende Einschränkungen:
1. Keine Überprüfung von Downloads aus dem Internet
2. Stoppt nicht den Viren-Download beim Surfen
3. Erstellt keine Rettungs-CD
4. Kein erweiterter Email-Schutz von POP3 und SMTP Konten
5. Langsamer Update-Server (Update können sehr lange dauern)
6. Kein Filter gegen unerwünschte Emails (Spam)
7. Kein Schutz gegen Hacking (Firewall)
8. Verhindert nicht die Einbindung in Bot-Netze (AntiBot)
9. Kein KinderSchutz (Kinder- und jugendgefährdende Internetseiten sperren)
Links zu den Herstellern
Symantec
Software-Update für Norton AntiVirus, Norton Internet Security, Norton 360, Norton Personal Firewall, Norton Ghost, Norton Utilities...
Symantec-Updatecenter
Kaspersky Downloads
Software und Handbuch Download, Schlüsseldatei Download
Welche Drucker von HP tragen das Umweltzeichen "Der Blauen Engel"?
Der Blaue Engel für Umwelt und Gesundheit
Der Blaue Engel wurde 1978 auf Initiative des Bundesministers des Inneren und durch den Beschluss der Umweltminister des Bundes und der Länder ins Leben gerufen. Er ist die erste und älteste umweltschutzbezogene Kennzeichnung der Welt für Produkte und Dienstleistungen und ist ein marktkonformes Instrument der Umweltpolitik, mit dem auf freiwilliger Basis die positiven Eigenschaften von Angeboten gekennzeichnet werden können.
Zur Webseite der HP-Drucker mit dem Umweltzeichen: Der Blaue Engel
Sonstiges
Wussten Sie, daß auf der Computertastatur und der Maus sich bis zu 400-mal so viele Bakterien befinden können wie auf einer regelmäßig gereinigten öffentlichen Toilette?
Das fand Dr. Charles Gerba von der University of Arizona heraus. Spitzenreiter sind dabei die Bürotische des weiblichen Geschlechts. Hier entdeckte das Forscherteam drei- bis viermal so viele Bakterien wie auf den Tischen ihrer männlichen Kollegen. Am schmutzigsten sind übrigens die Arbeitsplätze von Lehrern, Buchhaltern und Bankern. Abhilfe schafft da nur eine gründliche Desinfektion mit Desinfektionsspray oder Desinfektionstücher.
Neukauf oder Aufrüsten?
Mein Computer ist 4 Jahre alt und ist mir zu langsam. Welche Komponenten kann ich sinnvol weiternutzen?
Nach unseren Erfahrungen lehnen wir eine Auf- und Umrüstung eher ab. Neue PC-Komponenten sind nur sehr begrenzt auf die Kompatibilität von Altgeräten ausgerichtet. Beim Aufrüsten treten Pannen häufiger auf, je älter der PC ist. Zudem sind meistens Kompromisse nötig die neue Risiken mit sich bringen. Der Kauf eines neuen PCs ist zwar teurer und schadet der Umwelt mehr, führt aber meistens zu einem zuverlässigeren PC. Prozessoren, Grafikkarten, Netzteile und Festplatten haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Wer ein Mainboard mit DDR-RAM, AGP-Grafikkarte, IDE-Festplatte aufrüstet zahlt mehr und bekommt weniger Leistung als mit aktuellen Komponenten. Eine moderne Onboard-Grafikkarte ist schneller als viele ältere Grafikkarten der unteren Preisklasse.
Wenn die alten Komponenten ausgetauscht werden sollen, so soll das Mainboard mit CPU, Kühler, RAM und Festplatte in einem Rutsch ersetzt werden. Einige Mainboards haben keine IDE-Anschlüsse mehr und deshalb muss man noch das DVD-Laufwerk bzw. den DVD-Brenner mit SATA-Port ersetzen. Auch ältere Netzteile sind problematisch: Ihnen fehlen nicht nur die vier zusätzlichen Anschlüsse (sind aber meistens verzichtbar) sondern auch die separate Versorgung für die PCI-Express-Grafikkarten und die Stecker für die SATA-Laufwerke. Zwischenstecker und Adapter in den Stromversorgungsleitungen erhöhen das Ausfallrisiko, zudem sind moderne Netzteile meistens leiser und haben einen deutlich besseren Wirkungsgrad.
Welche Betriebssysteme haben sich im Business durchgesetzt?
Die Umfrage der Marktforscher von Forrester Research unter 962 IT-Entscheider aus den USA und Europa kam zu folgendem Ergebnis:
Demnach befindet sich Windows XP auf 71 Prozent aller Business-Computer. 15 Prozent der Befragten wollen mit dem Umstieg auf Windows 7 warten und Windows-Vista überspringen, was auch den Empfehlungen von Microsoft COE (COE = Chief Executive Officers) Steve Ballmer entspräche. 22 Prozent haben mit Windows-Vista überhaupt keine Pläne und 6 Prozent der Entscheider haben sich mit der Frage überhaupt noch nicht auseinander gesetzt. Das Apple-System Mac OS X kommt auf 3 Prozent der Business-PCs zum Einsatz. Der Oldie Windows 2000 ist immerhin noch auf 10 Prozent der PCs installiert - hier handelt es sich sicherlich um alte Rechner, die immer noch ihre Dienste als Fileserver oder für Sonderfunktionen verwendet werden. Linux kommt bei den Business-PC auf nur 2 Prozent, wobei die Server nicht dazu gerechnet wurden - sonst hätte das offene Betriebssystem einen wesentlichen größeren Marktanteil.
Stand: Februar 2008
Marktanteile der Betriebssysteme für das Internet
Rund 92 Prozent aller Internetnutzer arbeiten mit einer Windowsversion. Windows 7 kommt auf 9 Prozent, Vista auf 17.4 Prozent und Windows XP auf 66.3 Prozent. Apples MAC OS X kommt nur auf 5.1 Prozent
Quelle: ChannelPartner vom 25. Februar 2010
Windows Vista ist das größte Debakel in der Microsoft-Geschichte sagte ein ehemaliger Top-Manager von Microsoft in einem Interview. Mitarbeiter hätten sich sogar dafür geschämt bei Windows-Vista mitgearbeitet zu haben.
Windows Vista geht somit als das schwarze Schaf unter den Betriebssystemen in die Microsoft-Geschichte ein.
Quelle: T-Online News vom 16. Oktober 2009
Ist Windows anfällig?
Viele glauben, dass andere Betriebssysteme viel sicherer sind als Windows. Die Computerzeitschrift c´t sieht dies anders, denn in einem Vergleich mit dem Mac OS X sind die Sicherheitsmechanismen in Windows 7 viel ausgefeilter als die im Mac OS X. Mac OS X bietet gerademal Basisfunktionen in den Sicherheitsfunktionen. "Es ist viel einfacher, im Mac OS X die Schwachstellen zu finden, wie in einem modernen Windows-System."
Quelle: T-Online News vom 02. Februar 2011
Wie viel bekomme ich noch für meinen alten PC?
Nachdem die Hardware immer billiger wird (mehr MHz fürs gleiche Geld) sinkt auch der Wert für den alten PC. Nach dem Stand vom September 2005 wird ca. 0,14 EUR pro MHz veranschlag, d.h. ein PC mit 500MHz hat noch einen Wert von 70,00 EUR ohne Monitor. Bei einem Notebook beträgt der Wert ca. 0,42 EUR pro MHz.
Wo kann ich meinen alten Computer bzw. Computerschrott in Reutlingen entsorgen?
Elektro- und Elektronikgeräte können ab dem 24.03.2006 auf der Deponie Schinderteich oder bei der Neue Arbeit Zollern Achalm e.V. Elektrorecycling Soziales Beschäftigungsunternehmen, Täleswiesenstr. 14 in 72770 Reutlingen kostenlos abgegeben werden.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Gewährleistung ist eine rechtliche Regelung (durch den Gesetzgeber vorgegeben), die ausschließlich Bezug nimmt auf das Kaufverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers zum Endkunden, die es nach dem neuen Gesetz nicht mehr gibt!
Wenn also z.B. der Festplattenhersteller Maxtor die Garantie auf 12 Monate reduziert, so hat das keine Auswirkung auf die gesetzliche Gewährleistung, d.h. der Händler muss seinem Endkunden (wichtig ist, es ist ein privater Endverbraucher) weiterhin 24 Monate Gewährleistung bieten. Das gleiche gilt im Verhältnis zwischen Händler und seinem Lieferanten.
Ist der Endkunde jedoch eine juristische Person, d.h. z.B. eine Anwaltskanzlei, Arztpraxis oder irgendeine andere Firma, dann kann die gesetzliche Gewährleistung auf 12 Monate reduziert werden.
Die gesetzliche Gewährleistung hat einen großen Knackpunkt, damit diese überhaupt greift, muss eindeutig nachgewiesen werden, dass beim Kauf der Ware ein Mangel vorgelegen hat. Kann dies der Käufer nicht, wird hier nicht mehr von einem Gewährleistungsfall gesprochen. Wenn ein Endkunde zum Händler kommt und nach 6 Monaten das defekte Gerät reklamiert, dann muss der Endkunde nach der neuen Regelung den Nachweis erbringen (z.B. durch ein Gutachten), dass dies ein Gewährleistungsfall ist.
Viele Händler geben nur die gesetzliche Gewährleistung weiter. Bei SAM COMPUTER + TECHNIK erhalten Sie die volle Herstellergarantie.
Aufgefüllte und kompatible Tintenpatronen und Druckkassetten (Tonercartridge).
Ob sich kompatible bzw. aufgefüllte Tintenpatronen und Druckkassetten lohnen zeigt die Studie von QualityLogic. Diese kam bei den aufgefüllten HP Tintenpatronen und HP Tonercartridge zu folgendem Ergebnis:
Auch Epson gab im NewsFlash 03/2006 bekannt, dass bei 90 Prozent der eingesandten Laserdrucker kein Gerätedefekt festzustellen war. Auslöser sind starke Verunreinigungen der Drucker, die durch Verwendung von Fremdtoner bzw. wiederbefüllte Tonerkartuschen entstanden sind. Die Reinigung ist sehr aufwändig und zeitintensiv, da das Gerät komplett zerlegt werden muss. Der Kunde kann daher wählen, ob er die Kosten für die Reinigung übernehmen möchte oder ob der Service das Gerät im Zustand der Anlieferung zurücksenden oder fachgerecht entsorgen soll.
Jetzt klärt auch OKI über die Risiken von Refill-Toner auf. OKI weist im Februar 2006 darauf hin, dass bei Verwendung von Fremdtoner der Kunde seinen Garantieanspruch riskiert. Die Reichweite und die Lebensdauer der Refill-Produkte ist nach Angaben von OKI wesentlich geringer als bei den Orginal-Produkten. Auch der Umweltaspekt spricht für die Verwendung von Orginal-Produkten, denn die an OKI zurückgesandten Toner-Kasetten werden dort Umweltfreundlich recycelt.
Gefälschte Tintenpatronen
Canon warnt im Imaging eMagazin 1/2010 vor gefälschten Tintenpatronen.
Fälschungen nehmen zu und der Verkauf von gefälschten Tintenpatronen ist zum Alltag geworden und erscheinen auf den ersten Blick eine günstige Gelegenheit zu sein. Da sie aber keine Garantie auf Qualität geben, müssen die Käufer oft schmerzhaft lernen, dass sie ein Risiko eingegangen sind, das manchmal teuer bezahlen werden muss.
Gefälschte Tinten können folgende Probleme verursachen:
Im schlimmsten Falle kann der Drucker ernsthaft beschädigt werden.
Canon geht gegen diese Fälschung nicht nur zum Schutze des eigenen geistigen Eigentums vor, sondern auch, um Konsumenten zu schützen und sie vor Schaden zu bewahren. Hierzu arbeitet Canon mit Polizei, Zoll und anderen Behörden überall auf der Welt eng zusammen.
Gefälschte Toner
HP startet neue Webseite zum Fälschungsschutz von Druckerzubehör.
Erstmals stellt HP eine Webseite zum Fälschungsschutz für Kunden in Europa, im Nahen Osten und Afrika (EMEA) bereit. In 42 lokalisierten Versionen werden die Risiken gefälschter Druckerpatronen und deren Vermeidung beschrieben.
Nähere Informationen finden sie auf der Webseite: HP Anti-Fälschungsprogramm.
Überprüfen Sie deshalb das Sicherheitsetikett, indem Sie die Schachtel von einer Seite zur anderen drehen. Beim Drehen der Verpackung wechselt die Farbe der beiden unterschiedlichen Etikettenhälften zwischen Dunkel- und Hellblau wie auf diesem Bild.
Kyocera gab in der Ausgabe KYOchap-Newsletter 7/2007 bekannt, dass Schäden an Druckern und MFP-Geräten durch den Einsatz gefälschter Toner hervorgerufen wurden. Testkäufe und Analysen von Serviceanforderungen haben diese Verdachtsmomente bestätigt. Betroffen sind die Toner der Typen TK-17 und TK-18.
Ein erstes Indiz, welches auf eine Produktfälschung hinweisen kann, ist ein außergewöhnlich günstiger Preis für die als original angebotenen Toner von KYOCERA.
Nehmen Sie unbedingt Abstand davon, diese Angebote anzunehmen und informieren Sie KYOCERA über Angebote dieser Art.
Welche Angaben müssen in eMails enthalten sein?
Seit dem 1. Januar 2007 gelten neue Formvorschriften für E-Mails, Faxe oder andere Geschäftsschreiben. Diese Neuregelung gilt nur für Unternehmen wie GmbH, OHG, KG und AGs, sowie Einzelunternehmer (e. K.) und Unternehmen die im Genossenschaftsregister eingetragen sind. Die meisten Einzelunternehmer und GbRs betrifft diese Neuregelung nicht.
Folgende Mindestangaben sind:
Name des Unternehmers bzw. des/der Geschäftsführer(s) oder Vorstands- bzw. Aufsichtsratsvorsitzenden
Firma und Rechtsformzusatz
Sitz des Unternehmens (Anschrift)
zuständiges Handelsregister sowie die Handelsregisternummer
Beispiel:
Musterfirma GmbH
Geschäftsführer: Max und Maria Muster
Musterweg 55
12345 Musterstadt
Amtsgericht Musterstadt, HRA 9999-123
Diese Neuregelungen wurde am 15. November 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 01.01.2007 in Kraft.
Bei Zuwiderhandlung drohen Zwangsgelder bis zu mehreren tausend Euro.
Dürfen eMails durch sogenannte schwarzen Listen abgelehnt werden?
Um des Spam-Aufkommens zu reduzieren, bedienen sich viele Unternehmen sogenannter DNS-Blacklisten. Dieses Blacklisting-Verfahren ist auch fehleranfällig, sodass im Einzelfall auch gute eMails herausgefiltert werden.
Es stellt sich die Frage, wie dieser Vorgang strafrechtlich zu beurteilen ist. In diesem Zusammenhang relevant sind § 206 Abs. 2 Nr. 2 StGB (Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses) und § 303a StGB (Datenveränderung). Mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug wird laut § 206 Abs. 2 Nr. 2 StGB das Unterdrücken einer einem Unternehmen zur Übermittlung anvertrauten Sendung bestraft. Strafbar macht sich, wer unerlaubt eine eMail auf dem Posteingangsserver eines Unternehmens löscht und diese dem Empfänger vorenthält. Das gilt grundsätzlich auch für echte Spam-Mails (vgl. Lackner/Kühl, StGB, § 206, Rn. 8).
Noch nicht geklärt ist, ob auch das Ablehnen einer eMail vor der Übermittlung auf dem Posteingangsserver eine Strafbarkeit darstellt. Nach § 303a StGB wird derjenige mit bis zu 2 Jahren Gefängnisstrafe bestraft, der rechtswidrig Daten löscht oder unterdrückt.
Wird eine eMail abgelehnt, kommt das Unterdrücken als Tatvorgang in Betracht. Mit Unterdrücken ist gemeint, wenn dem Berechtigten Daten entzogen werden (BT-Dr. 10/5058, S. 35), da die eMail zum Zeitpunkt der Ablehnung aber noch nicht auf den Posteingangsserver des Unternehmens übertragen worden ist, liegt die Berechtigung weiterhin beim dem Absender.
Wird die eMail jedoch heruntergeladen und anschließend gelöscht, ist zur Vermeidung einer Strafbarkeit die vorherige Einwilligung des Empfängers notwendig.
Eine Filterung der eMails sollte stets die Einverständnis des Empfängers eingeholt werden. Wird eine eMail jedoch vor dem vollständigen Herunterladen abgelehnt, ist nach der vertretenen Auffassung eine Strafbarkeit nach den §§ 303a, 206 Abs. 2 Nr. 2 StGB unbegründet.
Sind Raubkopien legal?
Raubkopien sind kostenpflichtige Programme die auf dem eigenen Computer installiert sind und nicht gekauft wurden. Diese Programme sind grundsätzlich illegal. Wer solche Programme auch noch kopiert und verbreitet (kopieren und weitergeben oder installiert sie auf einem anderen PC) macht sich strafbar und hat Schadensersatzforderungen der Rechtsinhaber zu bezahlen.
Völlig unbekannt ist dass es sogar Kopfgeld für Raubkopien gibt. Wer in in einem Unternehmen arbeitet welches Raubkopien besitzt und dieses sehr schnell verlassen möchte und auch noch Geld dabei verdienen will, meldet das Unternehmen bei der BSA (Business Software Alliance) als Raubkopierer an.
Die amerikanische BSA, die Interessenvertretung der Softwareindustrie zu der auch Microsoft, Adobe, Autodesk, Symantec, SAP, Nemetschek u.s.w. gehört, bietet dabei bis zu einer Million Dollar an. Die Höhe des Kopfgeldes macht die BSA abhängig von den Schadensersatz-Zahlungen des überführten Unternehmens an die Rechteinhaber.
Eine Millionen Dollar werden laut der BSA dann fällig, wenn das überführte Unternehmen rechtmäßig mindestens 15 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen muss. Bereits seit 2005 hat die amerikanische BSA ein Kopfgeld auf Firmen ausgesetzt, die der Raubkopiererei überführt wurden. Allerdings konnte man maximal 200.000 Dollar pro Fall einstreichen. Die Einnahmen aus Schadenersatzforderungen betrugen für die BSA über 22 Millionen Dollar.
Die deutsche Sektion der BSA hatte im Mai 2007 bekannt gegeben, dass nach Untersuchungen hierzulande mehr als ein Viertel (ca. 28 Prozent) der eingesetzten Software-Programme Raubkopien sind.
Unlizenzierte Software - Geschäftsführer haftet!
Eine Strafanzeige, 40.000 Euro Schadensersatz, eine Unterlassungsverpflichtung, eine umfassende Auskunftsverpflichtung und im Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro sowie der Kauf der fehlenden Lizenzen sind die Folgen für ein Solartechnik-Unternehmen.
Konkret stellte das OLG Karlsruhe fest, der Beklagte sei als alleiniger Geschäftsführer der Firma verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die eine Gefährdung der Urheberrechte Dritter ausschließt und auf den Computern des Unternehmens nur lizenzierte Software benutzt werden kann. Er hätte insbesondere "... durch geeignete Maßnahmen sicherstellen müssen, dass auf den Computern der Firma nur lizenzierte Software installiert und eingesetzt werden kann.
Das Unternehmen war der Business Software Alliance (BSA, www.bsa.de) von einem ehemaligen Mitarbeiter gemeldet worden. Nach dessen Aussage waren in dem Unternehmen teils hochpreisige CAD-Programme ohne Lizenz im Einsatz .Die BSA erstattete Anzeige gegen den Geschäftsführer und die Firma, woraufhin die zuständige Staatsanwaltschaft eine unangekündigte Durchsuchung der Geschäftsräume durchführte. Auf den 15 Rechnern der Firma wurden dabei über 20 unlizenzierte Programme verschiedener BSA-Mitglieder gefunden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte nun in zweiter Instanz sowohl das Unternehmen als auch den Geschäftsführer persönlich und schloss eine Revision aus.
Ist der Musikdownload über Tauschbörsen erlaubt?
(J/n)ein, denn Musikpiraterie ist kein Kavaliersdelikt.
Ungefähr 10 Millionen User tauschen regelmäßig Musikdateien über Filesharing (Ordnerfreigabe im eigenen PC für andere Internet-User) im Internet aus. Die Musikwirtschaft geht immer drastischer vor. Im ersten Halbjahr 2007 wurden in Deutschland rund 26.000 Strafanzeigen erstattet. Das Landgericht Hamburg hat Geldbußen von 20.0000 Euro für jeden zur Verfügung gestellten Musiktitel verhängt. Das Strafmaß ist so hoch wie nie zuvor. Dabei geht es nicht nur um den Schaden der verursacht wurde, sondern es geht um den Streitwert, welcher Schaden entstehen könnte wenn die Musikstücke für 30 Jahre zur Verfügung gestellt werden.
In Hamburg arbeitet ein fast 100köpfiges Team (im Auftrag der Musikindustrie) daran, Kopier- und Downloadpiraten aufzuspüren. Die Internet-Detektiven loggen sich in die Tauschbörsen ein, und bekommen somit Einsicht auf die freigegebenen Ordnern der Festplatten von tauschwilligen Usern. Die Daten werden dokumentiert und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt dann den PC aufgrund von Urheberrechtsverletzungen.
Ein IT-Rechtsanwalt: „Wenn mehreren Hundert Musikdateien öffentlich über das Internet zugänglich gemacht werden, ist auf jeden Fall mit Schadensersatzforderungen im vier bis fünfstelligen Euro Bereich zu rechnen".
D. h. selbst wenn sich herausstellt, dass Kinder mit ihren Freunden die Musik herunter geladen haben, kann man rechtlich belangt werden, denn der PC wurde für illegale Downloads benutzt. Allein die Anwaltskosten bewegen sich in so einem Fall im vierstelligen Euro Bereich.
Hoffnung gibt es nun für die Eltern durch den Beschluss des OLG Frankfurt am Main, vom 20.12.2007, Az.: 11 W 58/07.
Lesen Sie dazu den Artikel der Rechtsanwaltskanzlei Internetrecht-Rostock.de.
User und Betreiber von Tauschbörsen werden in Zukunft immer stärker verfolgt, denn der Schaden für die Musikindustrie geht weltweit in die Milliarden.